Dopingsperre gegen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bestätigt:Das Schweizer Bundesgericht hat die Dopingsperre von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bestätigt. Die Richter wiesen am Freitag einen Revisionsantrag der Sportlerin gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS zurück.
Pechstein war wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden. Die Eisschnellläuferin weist die Dopingvorwürfe zurück. Als letzter juristischer Schritt bleibt Pechstein nun nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Sperre für die Eisschnellläuferin gilt noch bis zum 9. Februar 2011. Die fünfmalige Olympiasiegerin war vom Weltverband ISU am 3. Juli 2009 wegen Blutdopings gesperrt worden. Einen positiven Dopingbefund hat es allerdings nicht gegeben. Pechstein wurde aufgrund von Indizien gesperrt, da ihr Blutprofil nach ISU-Angaben Auffälligkeiten zeigte.
Für den Fall der nun besiegelten Niederlage vor dem Bundesgericht hatten Pechsteins Anwälte bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Bleibt abzuwarten wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entscheidet.(dts, nc)
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Dopingsperre gegen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bestätigt
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